Verordnung (EU) 2023/1114

Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

Die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 — die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA — schafft den ersten umfassenden, unmittelbar anwendbaren Rechtsrahmen für Kryptowerte-Märkte in der gesamten Europäischen Union. Sie ersetzt einen Flickenteppich nationaler Regelungen durch einheitliche Anforderungen an die Ausgabe und das öffentliche Angebot von Kryptowerten, deren Zulassung zum Handel sowie die professionelle Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und im erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum.

Abschnitt 1

Überblick

MiCA unterstellt Kryptowerte, die nicht bereits unter bestehendes EU-Finanzdienstleistungsrecht fallen — insbesondere Bitcoin-ähnliche Kryptowerte, Stablecoins und Utility Token — einem einheitlichen, unmittelbar anwendbaren EU-Regelwerk. Sie legt fest, wer sie ausgeben darf, wie sie der Öffentlichkeit vorgestellt werden müssen und welche Unternehmen professionelle Dienstleistungen in Bezug auf sie erbringen dürfen.

Abschnitt 2

Rechtsgrundlage und Ziele

MiCA stützt sich auf Artikel 114 AEUV und verfolgt vier ausdrückliche Politikziele: Rechtssicherheit und Innovationsförderung, Finanzstabilität und Marktintegrität, robuster Verbraucher- und Anlegerschutz sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleister. Zusammen mit dem DLT-Pilotregime und der Digital Operational Resilience Act (DORA) bildet MiCA den Kern des Digital-Finance-Pakets der EU.

Abschnitt 3

Geltungsbereich und Ausnahmen

MiCA gilt für natürliche und juristische Personen, die Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen, sowie für in der Union tätige Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Sie gilt nicht für Kryptowerte, die bereits als Finanzinstrumente, Einlagen, Verbriefungspositionen, Versicherungsprodukte oder Altersvorsorgeprodukte nach geltendem EU-Recht einzustufen sind. Echte, einzigartige NFTs sowie digitale Zentralbankwährungen sind ebenfalls ausgenommen.

Abschnitt 4

Drei Kategorien von Kryptowerten

MiCA unterscheidet drei Kategorien: vermögenswertereferenzierte Token (ART), die ihren Wert durch Bezugnahme auf mehrere Währungen, Vermögenswerte oder Rechte stabil halten sollen; E-Geld-Token (EMT), die auf eine einzige amtliche Währung Bezug nehmen; und sonstige Kryptowerte, eine Auffangkategorie, die Utility Token umfasst. Jede Kategorie löst unterschiedliche Emittentenpflichten und Aufsichtsanforderungen aus.

Abschnitt 5

Kryptowerte-Dienstleistungen und CASPs

Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) ist jede juristische Person, deren Beruf oder Geschäftstätigkeit in der professionellen Erbringung einer oder mehrerer der zehn in MiCA definierten Kryptowerte-Dienstleistungen besteht. CASPs benötigen eine Zulassung der zuständigen nationalen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats und müssen laufende organisatorische, prudenzielle und Verhaltensanforderungen erfüllen.

Artikel 3 Absatz 1 Nummer 16 MiCA zählt zehn regulierte Kryptowerte-Dienstleistungen auf. Die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) wird dienstleistungsbezogen erteilt und kann eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten umfassen:

  • a
    Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Rechnung von Kunden
    Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten oder der Mittel zum Zugang dazu für Rechnung Dritter.
  • b
    Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
    Betrieb eines multilateralen Systems, in dem Kauf- und Verkaufsinteressen Dritter an Kryptowerten zusammengeführt werden.
  • c
    Tausch von Kryptowerten gegen Geldmittel
    Abschluss von Kauf- oder Verkaufsverträgen mit Kunden über Kryptowerte gegen Geldmittel unter Einsatz eigenen Kapitals.
  • d
    Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
    Abschluss von Kauf- oder Verkaufsverträgen mit Kunden über Kryptowerte gegen andere Kryptowerte unter Einsatz eigenen Kapitals.
  • e
    Ausführung von Kundenaufträgen über Kryptowerte
    Abschluss von Vereinbarungen über den Kauf, Verkauf oder die Zeichnung von Kryptowerten im Namen von Kunden.
  • f
    Platzierung von Kryptowerten
    Vermarktung neu ausgegebener oder bereits ausgegebener, aber noch nicht zum Handel zugelassener Kryptowerte an bestimmte Erwerber.
  • g
    Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen über Kryptowerte
    Entgegennahme eines Kundenauftrags zum Kauf oder Verkauf von Kryptowerten und Übermittlung an einen Dritten zur Ausführung.
  • h
    Anlageberatung zu Kryptowerten
    Abgabe oder Vereinbarung der Abgabe persönlicher Empfehlungen an einen Kunden zu einem oder mehreren Geschäften mit Kryptowerten.
  • i
    Portfolioverwaltung von Kryptowerten
    Verwaltung von Portfolios nach Kundenmandat auf diskretionärer Basis, sofern diese Portfolios Kryptowerte enthalten.
  • j
    Transferdienste für Kryptowerte für Rechnung von Kunden
    Erbringung von Diensten zur Übertragung von Kryptowerten zwischen Adressen oder Konten verteilter Hauptbücher für Rechnung einer natürlichen oder juristischen Person.
Abschnitt 6

Zulassungsverfahren

Antragsteller reichen bei ihrer zuständigen nationalen Behörde ein umfassendes Dossier ein, das Geschäftsplan, Governance, interne Kontrollen, IT- und Cybersicherheit, prudenzielle Vorkehrungen, Geldwäscheprävention und Anteilseignerprüfung abdeckt. Die Behörde verfügt über 25 Arbeitstage zur Vollständigkeitsprüfung und weitere 40 Arbeitstage (verlängerbar) zur Erteilung oder Verweigerung der Zulassung. Zugelassene Kreditinstitute und bestimmte MiFID-Wertpapierfirmen profitieren von einem vereinfachten Anzeigeverfahren.

Abschnitt 7

EU-Pass

Eine einzige MiCA-Zulassung berechtigt einen CASP, seine zugelassenen Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum — in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen — im Wege der Dienstleistungsfreiheit oder über eine Zweigniederlassung zu erbringen, ohne in jedem Land eine gesonderte Erlaubnis einzuholen. Emittenten von ART und EMT genießen gleichwertige Passrechte.

Abschnitt 8

Anforderungen an Stablecoin-Emittenten

Emittenten von ART und EMT unterliegen strengen prudenziellen Pflichten: vollständige Reserven liquider Vermögenswerte zur vollen Deckung der im Umlauf befindlichen Token, getrennte Verwahrung, tägliche Abstimmung, transparente Reservezusammensetzung, Rückgaberecht der Inhaber zum Nennwert, solide Governance sowie Sanierungs- und Rückzahlungspläne. Von der EBA als 'signifikant' eingestufte Token unterliegen einer verstärkten Aufsicht und zusätzlichen Kapital-, Liquiditäts- und Interoperabilitätsanforderungen.

Abschnitt 9

Kryptowerte-Whitepaper

Vor dem öffentlichen Angebot eines Kryptowerts oder dessen Zulassung zum Handel müssen Emittenten ein Kryptowerte-Whitepaper veröffentlichen, das faire, klare und nicht irreführende Informationen über das Projekt, den Emittenten, die mit dem Token verbundenen Rechte, die Technologie und die Risiken enthält. Whitepaper für ART und EMT bedürfen der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde; Whitepaper für sonstige Kryptowerte sind anzuzeigen.

Abschnitt 10

Verhalten, Marktmissbrauch und Verbraucherschutz

CASPs müssen ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse ihrer Kunden handeln. MiCA schreibt Verwahrungsregeln für Kundengelder und -kryptowerte, Beschwerdebearbeitungsverfahren, Interessenkonfliktregeln, Outsourcing-Vorgaben sowie Vor- und Nachhandelstransparenz für Handelsplattformen vor. Titel VI verbietet Insiderhandel, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation in Bezug auf Kryptowerte.

Abschnitt 11

Aufsicht und Register

Die laufende Aufsicht obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes Mitgliedstaats. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert die Aufsichtskonvergenz, führt ein unionsweites öffentliches Register zugelassener CASPs, ART- und EMT-Emittenten sowie angezeigter Whitepaper und beaufsichtigt signifikante ART- und EMT-Emittenten gemeinsam mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Abschnitt 12

Zeitplan der Anwendung

MiCA wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat zwanzig Tage später in Kraft. Die materiellen Vorschriften gelten gestaffelt, die volle Anwendung wurde Ende 2024 erreicht; Übergangsregelungen laufen bis 2026.

Wichtige Meilensteine der MiCA-Einführung in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum:

9. Juni 2023
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
29. Juni 2023
Inkrafttreten
30. Juni 2024
Anwendung der Titel III und IV — Regeln für ART und EMT
30. Dezember 2024
Volle Anwendung — Titel I, II, V, VI und VII (CASPs und übrige Vorschriften)
1. Juli 2026
Ende der maximal 18-monatigen Übergangsregelung für bestehende Anbieter
Abschnitt 13

Übergangsregelung

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht rechtmäßig tätig waren, dürfen ihre Tätigkeit unter diesem nationalen Regime bis zum 1. Juli 2026 fortsetzen oder bis ihnen eine MiCA-Zulassung erteilt oder verweigert wird, je nachdem, was früher eintritt. Die Mitgliedstaaten konnten dieses 18-Monats-Fenster verkürzen; der tatsächliche Stichtag variiert daher national.

Abschnitt 14

Sanktionen und Durchsetzung

Die zuständigen nationalen Behörden verfügen über umfassende Ermittlungsbefugnisse und können verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängen, darunter öffentliche Warnungen, Entzug der Zulassung, Tätigkeitsverbote für Leitungspersonen und Geldbußen bis zum höheren Wert von 5 Mio. EUR (natürliche Personen) bzw. 15 Mio. EUR (juristische Personen) oder eines Prozentsatzes des Jahresumsatzes.

Glossary

MiCA Glossary: Key Terms and Definitions

Concise definitions of the most important MiCA terms, drawn from Regulation (EU) 2023/1114.

MiCA
Regulation (EU) 2023/1114 on Markets in Crypto-Assets — the EU framework that harmonises rules for crypto-asset issuance, public offers, admission to trading and crypto-asset services across all Member States.
Crypto-asset
A digital representation of a value or of a right that is able to be transferred and stored electronically, using distributed ledger technology or similar technology (Article 3(1)(5)).
CASP — Crypto-Asset Service Provider
A legal person or other undertaking whose occupation or business is providing one or more crypto-asset services to clients on a professional basis, authorised under Article 59 MiCA.
ART — Asset-Referenced Token
A type of crypto-asset that aims to maintain a stable value by referencing any other value or right, or a combination thereof, including one or more official currencies (Article 3(1)(6)).
EMT — E-Money Token
A type of crypto-asset that aims to maintain a stable value by referencing the value of one official currency; issuance is reserved to credit institutions and electronic money institutions (Article 3(1)(7)).
Significant ART / EMT
An ART or EMT classified as significant by the EBA based on size, complexity and interconnectedness criteria in Articles 43 and 56; significant tokens are supervised directly by the EBA.
Utility token
A type of crypto-asset that is only intended to provide access to a good or a service supplied by its issuer (Article 3(1)(9)).
White paper
The mandatory disclosure document for the public offer or admission to trading of a crypto-asset, prepared under Articles 6, 19 and 51 MiCA and notified to the competent authority.
NCA — National Competent Authority
The Member State authority designated under Article 93 MiCA to authorise and supervise CASPs and issuers within its jurisdiction.
ESMA
European Securities and Markets Authority — coordinates supervision, maintains the public register of CASPs and issuers, and develops technical standards under MiCA.
EBA
European Banking Authority — directly supervises significant ARTs and EMTs and issues guidelines on prudential and governance requirements.
Passporting
The right of an authorised CASP or token issuer to provide services or market a token in any other EU Member State after a notification procedure (Articles 65 and 21).
Reverse solicitation
Narrow exemption allowing a non-EU firm to serve an EU client only when the client initiated the service at their own exclusive initiative; cannot be used to market or solicit clients in the EU.
Own funds (Annex IV)
Permanent minimum capital that a CASP must hold: EUR 50,000 (Class 1), EUR 125,000 (Class 2 — custody), or EUR 150,000 (Class 3 — trading platform), and at all times at least one quarter of the previous year's fixed overheads.
Market abuse (Title VI)
Prohibitions on insider dealing, unlawful disclosure of inside information and market manipulation in crypto-assets admitted to trading, modelled on MAR.
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Amtliche Quellen und Primärreferenzen: